- Hausordnung -
für die Integrative Kindertagesstätte Wirbelwind in Reinberg
Werte Eltern,
wir begrüßen Sie und Ihr Kind herzlich in unserem Haus. Für den Aufenthalt hier möchten wir Sie mit den wichtigsten Regeln und Verfahrensweisen bekannt machen.
Die Hausordnung ist für alle Kinder, Eltern und Mitarbeiter verbindlich.
- Gekürzte Hausordnung 01.01.2020 -
(ausführliche Fassung gerne im Büro oder per E-Mail zu erhalten)
Aufnahmeformalitäten
- Erstgespräch mit der Leitung (Konzept, Kosten, personenbezogenen Daten, Antragsformulare…)
- Aufnahme nach Genehmigung des Landkreises (Berechtigungsschein oder Bedarfsnachweis)
- Nach Vorlage aller Unterlagen (BS/BN, Impfstatus…) erfolgt der Abschluss des Betreuungsvertrages
Gebühren
- Eingewöhnungskosten ( Krippe: 30 Euro pro Woche für die Eingewöhnungszeit von 2-4 Wochen , Kindergarten: 5 Euro pro Stunde)
- Mehrkosten im Hort, Ferienregelung (zusätzliche Betreuungszeit => 2,50 Euro pro angefangene Stunde; Tagesausflüge)
- Essengeld (Verpflegungskosten: Frühstück, Mittag, Vesper, Getränke und Obst) wird im folgenden Monat per Lastschriftverfahren abgezogen
- Möglichkeiten zur Übernahme der Verpflegungskosten (ÜV) oder der Kosten für Bildung und Teilhabe (BUT): Antragstellung im zuständigen Jugendamt/Amt
- Überziehungskosten bei Nichteinhaltung der Betreuungszeiten => nach zweimaliger Ermahnung ab 15 Minuten mit 15 Euro pro angefangenen Stunde
Tagesstrukturen
- 6.00-7.00 Frühgruppe, anschließend gehen die Kinder in ihren Gruppenraum
- 8.00-8.30 Frühstück in den Gruppen, anschließend Körperhygiene
- 8.45-10.45 Freispiel und pädagogische Angebote in der Krippe
- 8.45-11.15 Freispiel und pädagogische Angebote im Kindergarten
- 11.00-11.30 Mittag in der Krippe, anschließend Hygiene
- 11.30-12.00 Mittag und anschließende Hygiene im Kindergarten
- 12.00-14.00 Mittagsruhe/Schlafenszeit
Gesundheitsförderung
- Zertifikat „Anerkannte gesundheitsfördernde Kindertagesstätte“ seit 2009 => Kinder erfahren gesundes Ernährungs- und Bewegungsverhalten, erlernen Stress- und Konfliktbewältigungsstrategien und tragen gewonnene Kompetenzen ins Elternhaus
- §/Impfschutz => lt. Infektionsschutzgesetz haben Eltern gegenüber der Einrichtung die Pflicht, einen schriftlichen Nachweis über den Impfstatus zu erbringen (vor Abschluss des Betreuungsvertrages) -> Masernschutzgesetz!
- Kranke Kinder und Wiederzulassung der Kinder => bei Erkrankung des Kinder (Fieber, starker Husten, Magen-Darm-Erkrankungen, ansteckende Erkrankungen…) erfolgt keine Betreuung der Kinder
- Meldepflichtige Erkrankungen (Kopflausbefall, Scharlach…) müssen der Einrichtung gemeldet werden; die Leitung meldet diese weiter an das Gesundheitsamt
- Bestimmungen für die Wiederzulassungen (ggf. mit ärztlichem Attest):
Symptom bzw. Erkrankung Wiederzulassung in unserer Kita
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Fieber (ab 38 ᵒC) nach 1 Tag ohne fiebersenkende Mittel
fieberfrei zuhause, mind. 24 h
Durchfall, Erbrechen nach 1 Tag symptomfrei zuhause, mind. 24 h |
Bindehautentzündung, nach ärztlicher Behandlung bzw. Tropfen vom oder Verdacht darauf Arzt / ohne eitrige, juckende und gerötete Augen > > 1- 2 Tage Symptomfrei zuhause / Ansteckung ist dann evtl. nicht mehr möglich |
Läuse nach Behandlung mit einem zugelassenen Mittel zur Bekämpfung von Läusen, nach schriftl. Bestätigung der Eltern, dass Behandlung & Nachbehandlung durchgeführt wurden/werden |
Unwohlsein, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Bauchschmerzen nach 1 Tag symptomfrei zuhause |
Kinderkrankheiten, wie Masern, nach gesetzl. Vorgaben siehe Hygienegrundsätze Scharlach, Röteln, Windpocken, in Kitas; Informationen entnehmen Sie dann bitte Mumps, Skabies usw. ($34 IfSG Abs. 1,2,3) dem aktuellen Aushang
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- Ordnung und Schutz => für mitgebrachte Gegenstände (Spielzeuge, Bekleidung,
Fahrzeuge…) übernimmt der Träger keine Haftung
- Das Rauchen und der Verzehr von Alkohol sind auf dem gesamten Kindertagesstättengelände untersagt
- Urlaub für ihr Kind => festgelegt Schließzeiten in den Sommerferien (2 Wochen), bei Inanspruchnahme von Ausweichbetreuung erbitten wir eine Bescheinigung => Kinder benötigen für eine gesunde Entwicklung kitafreie Tage
Mitwirkung von Kindern und Eltern
- Mitwirkungsrechte der Eltern in der Bildungsplanung und deren Umsetzung
- Eltern und pädagogische Fachkräfte übernehmen gemeinsam Verantwortung für Bildung und Erziehung
- Durchführung von: Aufnahmegesprächen, Elternversammlungen, Entwicklungsgesprächen, Elternbriefen, Beratung und Unterstützung, Elternbildungsangeboten (Themenabende…)
- Wählen von Elternvertretern und Bildung eines Elternrates => Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Projekten und Ausflügen; Öffentlichkeitsarbeit
Datenschutz
- Verarbeitung der Daten erfolgt nach gesetzlichen Grundlagen
- Beobachtung, Dokumentation und Umgang mit Fotografien => vertrauliche Behandlung und geschützte Aufbewahrung in der Kita
- Übergang in die Grundschule => enge Zusammenarbeit beider Einrichtungen um Lernprozesse der Kinder fortzuführen (Auswertung der Beobachtungen und Dokumentationen) => Voraussetzung ist die Einwilligung der Eltern
Was wir uns wünschen
- Bitte achten Sie auf dem Gelände auf Sauberkeit, Ordnung, Ruhe und einen höflichen Umgang miteinander
- Bitte schließen Sie das Tor auf dem Hof und die Eingangstür im Gebäude => Sicherheit der Kinder
- Für Verbesserungsvorschläge, konstruktive Kritik und natürlich auch für Lob sind wir jederzeit für Sie ansprechbar
- Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Probleme an die Erzieher und die Leitung
Unser Wunsch ist es, dass Ihr Kind und Sie hier mit uns eine anregende und ereignisvolle gute Zeit haben werden.