Hausordnung
Liebe Eltern, liebe Kinder
wir begrüßen Sie und Ihr Kind herzlich in unserem Haus. Für den Aufenthalt möchten wir Sie mit den wichtigsten Regeln und Verfahrensweisen unseres Hauses bekannt machen:
Zum Tagesablauf in der Kita:
Die Einrichtung ist von 6.00 Uhr – 17.00 Uhr geöffnet, bei Bedarf und nach Absprache bis 17.30 Uhr.
Der Hort steht den Kindern als Frühhort ab 6 Uhr und von 12-17 Uhr zur Verfügung
Bis 8.30 Uhr ist „Bringezeit“. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind bis dahin im Kindergarten ist, um Angebote nicht zu stören.
Abmeldungen eines Kindes müssen bis spätestens 8.00 Uhr des jeweiligen Tages erfolgen. Bei fehlender Abmeldung müssen wir die anfallenden Verpflegungskosten berechnen.
Unsere Kita bietet die gesunde Vollverpflegung an; das Mittagessen wird geliefert. Die Kosten der Verpflegung werden im folgenden Monat rückwirkend durch die Eltern bezahlt bzw. überwiesen.
Das Betreten der Gruppenräume und Sanitärbereiche mit Straßenschuhen ist aus hygienischen Gründen untersagt.
Das Betreten der Schleuse ist den Erziehern und Kindern vorbehalten. Bitte nutzen Sie die Wege übers Gelände.
Zur Gewährleistung der erforderlichen Mittagsruhe zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bitten wir Sie, Ihr Kind in diesem Zeitraum nicht abzuholen.
Werden Kinder durch andere als die Personensorgeberechtigten abgeholt, bedarf es einer schriftlichen Vollmacht, die der Erzieherin vorzulegen ist bzw. einer schriftlichen Mitteilung an die Erzieherin, wenn dem Kindergarten eine Vollmacht vorliegt.
Darf das Vorschulkind allein den Weg nach Hause antreten, ist eine schriftliche Erklärung über seine Verkehrstüchtigkeit erforderlich. Die Erzieherin darf
dies dennoch nach eigenem Ermessen ablehnen. Die Aufsichtspflicht endet damit, sobald das Kind den Kita- Hof verlässt.
Alle Kinder sind während des Aufenthaltes in der Einrichtung bzw. bei Ausflügen, die in die Betreuungszeit fallen, unfallversichert. Der Versicherungsschutz beginnt mit Übergabe des Kindes an das Personal und endet mit der Verabschiedung des Kindes.
Für mitgebrachte Gegenstände, Fahrzeuge, Spielsachen, für die Bekleidung des Kindes, ebenso für Verletzungen, die durch Schmuck entstehen, übernimmt der Träger der Kita keine Haftung.
Das Rauchen ist auf dem Gelände der Kita und im Gebäude untersagt.
Zwei Wochen im Sommer, am Freitag nach Himmelfahrt und zwischen Weihnachten und Neujahr sind Betriebsferien (lt. Aushang), die Kita ist dann geschlossen.
Wir freuen uns, Sie in unserem Haus begrüßen zu dürfen.
Ihr Kita-Team