Antrag auf Übernahme der Verpflegungskosten
Sie haben evtl. Anspruch auf die Übernahme der Verpflegungskosten.
Diesen Antrag reichen Sie bitte im Amt Miltzow (wenn Sie in unserer Gemeinde wohnen) bzw. in Ihrem zuständigen Amt ein.
Wenn Sie einen Bescheid zur Übernahme bekommen, reichen Sie diesen bitte umgehend in der Einrichtung ein.
7-22 Antrag_auf_bernahme_der_Verpflegung
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